Wichtige Informationen zum künftigen Verfahren bei DOSB Lizenzverlängerungen (Trainerlizenzen)
Der Deutsche Schützenbund hat auf Grundlage des Ausbildungsmodells des Deutschen Olympischen Sportbundes ein
neues Präventionskonzept zur Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt insbesondere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Als Bildungsanbieter des DSB für die Aus- und Fortbildung von Trainern in Sachsen-Anhalt setzen wir dieses Konzept um.
Für die Ausstellung und Verlängerung von Trainerlizenzen ist nun neben dem Besuch der entsprechenden (Weiter-) Bildungsmaßnamen ebenfalls
die Einreichung einer Lizenzvereinbarung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig.
Während die Lizenzvereinbarung nur einmalig eingereicht werden muss, wird das erweiterte Führungszeugnis mit jeder Verlängerung der Lizenz fällig (nicht älter als 6 Monate).
Es ist uns bewusst, dass die Folgen dieses Präventionskonzeptes eine zusätzliche organisatorische Hürde für euch darstellen.
Es kann aber keine zwei Meinungen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Sport geben.
Wir bitten euch daher um Unterstützung bei der Umsetzung, indem ihr darin keine zusätzliche Pflicht seht, sondern einen konstruktiven Beitrag.
Das erweiterte Führungszeugnis kann für jeden Einzelnen kostenfrei beantragt werden, wenn dieser ehrenamtlich im Verein tätig ist.
Die Beantragung erfolgt i.d.R. im Einwohnermeldeamt und hat eine Bearbeitungsdauer von etwa 14 Tagen.
Alternativ kann es mit dem elektronischen Ausweis und entsprechenden Kartenlesegerät auch online beantragt werden (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)
Für die Verlängerung sind einzureichen:
>>> Testatheft mit Fortbildungsnachweis über 15 Lehreinheiten (alternativ: Teilnahmezertifikate)
>>> DSB Lizenzvereinbarung (nur Seite 1)
>>> erweitertes Führungszeugnis
Der letzte Eingangstermin zur pünktlichen Verlängerung der Lizenzen in diesem Jahr ist der 14. Dezember 2023.
Für später eingehende Lizenzen kann eine Verlängerung noch in diesem Jahr nicht gewährleistet werden.
Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Vereinsbescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Verein notwendig.
Ein entsprechender Vordruck ist auf unserer Webseite unter: https://www.sv-st.de/artikel/2023/1229 oder
in der Infothek - https://www.sv-st.de/service/infothek „Info für Vereine“
zu finden.
Mit freundlichen Grüßen aus Barleben
Dirk Schwiderski
Geschäftsführer
Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V.